Tiertötungen ohne Rechtsgrundlage

Wieder sollen ohne Erregernachweis Tiere eines Landwirtes getötet werden
Hier das Schreiben des Vereins an das Landratsamt Emmendingen, an Landrat Hanno Hurth.
3. Seuche ohne Errgernachweis,Herr Kern
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Die staatlich angeordneten Tiertötungen nach Tests auf diverse "Krankheitserreger" haben keine gültige Rechtsgrundlage, da keiner der behaupteten Krankheitserreger bisher nach den gültigen Kriterien nachgewiesen werden konnte.

Das Infektionsschutzgesetz verlangt für derartige Maßnahmen einen Nachweis eines  "vermehrungsfähigen Agens" d.h. es muß etwas (einen Mikroorganismus, Virus usw.) geben, was in der Lage ist, per Ansteckung (Infektion) von einem Tier auf ein anderes eine Krankheit zu übertragen.

Das ist sowohl im wissenschaftlich-theoretischen als auch im praktischen Sinn nicht möglich, da eine Infektion in der Praxis nicht funktioniert.

(Parasiten können übertragen werden - aber auch da muß eine Anfälligkeit, sprich: ein geschwächter Organismus dafür da sein)

 

Dazu mehr beim Menüpunkt Infektionstheorie.

 

Dort findet sich auch die gerichtsverwertbare Eidesstattliche Versicherung des Mikrobiologen Dr. Stefan Lanka, daß krankmachende Viren im behaupteten Sinn nicht existieren.

 

Es hat  auch noch nie eine praktische "Ansteckung" funktioniert, es finden sich bei genauerer Recherche IMMER andere tatsächliche Ursachen für gehäufte Erkrankungen, sei es durch neue Wasserleitungen beim Stallumbau (chemische Rückstände) vorbeugende Medikamente (auch äußerlich angewandte!)  oder schlicht Vergiftungen über das Futter wozu auch die vielen Opfer der Gentechnik im Futter zählen. Dazu kommt die immer noch weitegehnd geleugnete Schädigung durch Mobilfunk (Schäden in Ställen in unmittelbarer Nähe von neu aufgestellten Masten) usw.

Nur - wonach  nicht gesucht wird, das läßt sich auch kaum finden.

 

Um die Seite übersichtlich zu halten finden sich die einzelnen Fälle nebst dem dazugehörigen Schriftwechsel mit den zuständigen Behörden jetzt auf den hier untergeordneten Menüpunkten.

Bitte links anklicken.

Auszug Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz.pdf
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