Eva-Maria Oeser

Kämmeritze 1

07407 Rudolstadt 10.10.2007

An die zuständige Staatsanwaltschaft für die Insel Riems

 

Herrn Generalstaatsanwalt Helmut Trost

Generalstaatsanwaltschaft Rostock

Patriotischer Weg 120 a

18057 Rostock

 

Ursprünglich sollte diese Anzeige eingereicht werden an die Polizeiinspektion Rudolstadt, August-Bebel-Straße 2, 07407 Rudolstadt,

von dort wurde ich nach ausführlicher Besprechung der Sachlage am 21.09.2007 an die zuständige Staatsanwaltschaft für das Friedrich-Löffler-Institut (Insel Riems) verwiesen.

Die jetzt hier vorgelegte Anzeige gliedert sich daher in 2 Teile, einerseits das Friedrich-Löffler-Institut direkt betreffend, andererseits die möglicherweise im Sinne einer Weisungskette (?) untergebenen Amtstierärzte wegen entsprechender Beihilfe oder Deckung von Straftaten, die entsprechenden juristischen Straftatbestände sind mir nicht im Einzelnen bekannt, ich bin kein Jurist, kann also nur nach bestem Wissen und Gewissen die mir bekannt gewordenen Vorgänge und Fakten schildern:

Es geht um die Geflügelkeulung auf der Saalfelder Höhe, für die nach bisheriger Erkenntnis keine Rechtfertigungsgrundlage gegeben war. Diese Aktion ist auf den Seiten 4-10 der Anlage 6 beschrieben.

Die erste Maßnahmen von Bürgern waren Anzeigen gegen die Rudolstädter Amtstierärzte Tzschimmer und Schmoock.

Es ging dabei um Anordnung und Mitbeteiligung an der ungerechtfertigten Geflügeltötung, Tierquälerei, nächtliche Ruhestörung, Übergriffe auf die Zivilbevölkerung ohne vorherige Vorlage einer entsprechenden Verordnung usw.

Eine von mir diesbezüglich eingereichte Anzeige wurde unter dem Aktenzeichen TH1609-007744-07/5 von der PI Rudolstadt bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft Gera weitergegeben.

Aufgrund der Ereignisse bildete sich vor Ort eine Bürgerinitiative, die von den beiden verantwortlichen Amtstierärzten entsprechend der gesetzlich abverlangten Sorgfaltspflicht einen wissenschaftlichen Nachweis für das behauptete gefährlicheVirus H5N1 forderte.

Das wurde verweigert, mittlerweile durchgeführte Nachfragen von Privatpersonen erbrachten allerdings die Information, daß es einen derartigen Nachweis gar nicht gibt, damit waren auch die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Übergriffe nicht gegeben.

Die Strafanzeige gegen die vor Ort verantwortlichen Amtstierärzte Stephan Zschimmer und Renate Schmook soll daher wegen möglicherweise wissentlicher Deckung von Straftaten des FLI erweitert werden.

Es geht um folgende Punkte:

> Untätigkeit nach mehrfachen deutlichen Hinweisen auf die fehlende Rechtfertigungsgrundlage für die erfolgten Übergriffe

> Verstoß gegen die gesetzlich abverlangte Sorgfaltspflicht und damit

> Deckung und Begünstigung von (eventuellen) Straftaten des FLI

Der Vorwurf der Untätigkeit gegen die benannten Amtstierärzte wird erhoben, weil sich die dazu aufgeforderten Veterinäre gar nicht erst nach dem Vorliegen eines wissenschaftlichen Virennachweis beim FLI erkundigt haben, wie Renate Schmoock mir gegenüber am 27.08.2007 in ihrem Büro zugegeben hat.

Der (sachlich und umfangreich begründeten) Aufforderung zur Anfrage nach den Virennachweis beim Friedrich-Löffler-Institut (siehe Anlagen) sind die beiden Amtstierärzte damit nicht nachgekommen, damit haben Sie zumindestens ihre Sorgfaltspflicht verletzt, denn sie sind für die Rechtmäßigkeit ihrer Anordnungen verantwortlich.

Frau Schmoock bezeichnete eine derartige Nachfrage mir gegenüber als dumme Frage und äußerte wörtlich: Ich hab doch nicht 5 Jahre studiert um mir jetzt einen derartigen Mist anzuhören.

Ich verwahre mich gegen diese Aussage, da das dieser Aufforderung beiliegende Material den geäußerten Verdacht auf wissenschaftlichen Betrug hinreichend begründete.

Das ist - in Anbetracht des umfangreichen Materials (u.a. die Anlagen 2 c, d, e, f, g ) - sogar eine schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht als Beamte.

Das Material wurde den Amtstierärzten am 03.08.2007 ausgehändigt, die Entgegennahme wurde von beiden unterschriftlich bestätigt (Anlagen 2 a und b), Unkenntnis scheidet also aus.

Nach 3 Wochen wurde von Seiten der Bürgerinitiative eine Nachfrage gestellt (Anlagen 1 a ) und es erfolgte eine öffentliche Fristsetzung (Anlage 1 b).

 

Zur Erweiterung der Strafanzeige direkt auf auf das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) :

Leider war es mit am 21.09.2007 nicht möglich, diese Anzeige in ihrer ursprünglichen Form bei der Polizei abzugeben, da die Straftatbestände für eine Bearbeitung durch die Polizei juristisch zu unklar sind, ich wurde von stellv. Dienststellenleiter der PI Rudolstadt gebeten diese noch einmal zu überarbeiten, ggf. bei der Staatsanwaltschaft deswegen vorzusprechen, da der Straftatbestand des Betruges so wie im Gesetz beschrieben hier nicht gegeben sei.

Die Sache an sich sei aber dennoch brisant genug, um direkt der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet zu werden.

Es entspricht meiner Ansicht nach zwar dem normalen menschlichen Empfinden, daß es Betrug ist, wenn jemand (in dem Fall eine angesehene öffentliche Einrichtung, das Friedrich-Löffler-Institut) unwahre Angeben macht und sich damit (indirekt?)Vermögensvorteile verschafft, dies sei aber keinen Straftatbestand, da dieses Institut keinen DIREKTEN Nutzen aus den Keulungen des Geflügels ziehe. Ggf. müssen hilfsweise die anderen Straftatbestände herangezogen werden um überhaupt erst einmal Ermittlungen gegen diese als Referenzlabor bezeichnete Einrichtung in Gang zu bringen, falls dies bisher noch nicht geschehen ist.

In Anbetracht der Millionenbeträge, die dem Friedrich-Löffler-Institut (auch aufgrund der verbreiteten Fehlinformationen) auf Kosten der Steuerzahler zugedacht werden, sind es dennoch betrügerische Handlungen zum Nachteil von Bürgern und der ganzen Gesellschaft - wenn wir darunter die Bevölkerung verstehen und nicht die Profite der Industrie.

Wegen der Tragweite der verbreiteten Unwahrheiten bitte ich dringend um unvoreingenommene Überprüfung der geschilderten Vorgänge und der ergänzenden Informationen zur Sache auf verfolgbare Straftatbestände, ggf. auch Beihilfe zu Eigentumsdelikten und Sachbeschädigung, ev. Erschleichung von Fördermitteln, wenn Betrug hier nicht greift.

Ich erstatte hiermit Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen das Friedrich-Löffler-Institut, speziell den dort verantwortlichen Herrn Mettenleitner:

ggf. wegen Betruges (?) zum Nachteil der Geflügelzüchter und -halter speziell der Saalfelder Höhe und auch allgemein zum Nachteil eines Teiles der ländlichen Bevölkerung, die in traditionell privat-bäuerlicher Wirtschaft Geflügel hält und generell zu Lasten des Steuerzahlers, der diese Einrichtung finanziert, das ist auch Vertrauensmißbrauch.(dem entsprechende Paragraphen sind mir nicht bekannt, der Sachverhalt wird zur Erläuterung geschildert)

Es geht einerseits um Verbreitung unwahrer Aussagen ohne wirkliche empirisch-wissenschaftliche Grundlage, andererseits im wirtschaftliche Vorteilsnahme, desweiteren Angsterzeugung und die Ermöglichung von grundgesetzlich und menschenrechtlich unrechtmäßigen Eingriffen in das persönliche Eigentum , hier werden nicht nur menschenrechtlich und grundgesetzlich verbriefte Grundrechte bei den Betroffenen verletzt, sondern auch die gesetzlich geforderte Sorgfaltspflicht von Seiten derer, die diese unbewiesenen Aussagen unhinterfragt übernehmen und diese Tötungsaktionen anordnen und durchführen.

Vom Friedrich-Löffler-Institut kam die bis jetzt empirisch-wissenschaftlich unbelegte Aussage, daß ein hochpathogenes (ansteckendes) Virus H5N1 Typ Asia bei einer verendeten Hausgans aus Wickersdorf nachgewisen worden sei.

Dieser gesetzlich geforderte Nachweis ist bis jetzt nicht erfolgt, da er mit der verwendeten PCR-Methode nicht erbracht werden kann.

Diese unwahre Aussage war die Rechtfertigungsgrundlage für eine nach gesundem menschlichen Ermessen völlig irrationale Geflügelkeulung auf der Saalfelder Höhe, bei deren Durchführung über einen (gesetzlich gar nicht zulässigen) Zeitraum von 4 Tagen 1300 völlig gesunde, privat gehaltene Tiere getötet wurden, obwohl selbst die im gleichen Stall mit der verendeten Gans lebenden 9 anderen Wassergeflügel nicht erkrankt waren, auch 3 Tage später nicht, als sie dann - auch nach amtstierärztlicher Untersuchung völlig gesund (!) - vorbeugend getötet wurden.

Auch bei den später erfolgten Keulungen in Bayern wurden ganze gesunde Bestände getötet,bei denen z,T. nicht ein eiziges Tier auch nur erkrankt war - nur aufgrund eines Testbefundes, der im Prinzip keine Aussagekraft, also wissenschaftlich keine Gültigkeit besitzt.

Die (Straf-?) Tatbestände im Einzelnen:

> Verbreitung von wissentlich wahrheitswidrigen Aussagen:

> daß ein als H5N1 bezeichnetes Virus nachgewiesen worden sei,

> daß dieses krankheitsauslösend und

> übertragbar sei und infolgedessen

> Erzeugung ungerechtfertigter Angst in der Bevölkerung durch die Behauptung eines angeblichen übertragbaren Krankheitserregers

Diese Aussagen gelten aufgrund der entsprechenden Medienpolitik zwar allgemein als zutreffend, halten einer unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung jedoch nicht stand, sie sind erlogen, unabhängig davon, ob diese Lüge nun vom Friedrich-Löffler-Institut stammt oder man sich nur dem internationalen Konsens angeschlossen hat - was aufgrund verschiedener Aussagen (z.B. Prof. Hingst, Präsident des Bayrischen Landesamtes) anzunehmen ist. (Kopie des Dokuments bei den Unterlagen zum o.g. Aktenzeichen)

H5N1 ist kein Virus, es löst keine Krankheit aus und ist auch nicht im Sinne einer Infektion übertragbar, die behauptete Gefährlichkeit ist lediglich eine unbewiesene Theorie, also eine reine Behauptung, auch die Praxis zeigt, daß diese Theorie nicht stimmt - siehe die gesund gebliebenen Wassergeflügel aus dem selben Stall.

Wir haben es hier mit einer Medienkampagne zu tun, die allem Anschein nach der Umsatzförderung dient.

 

Die Geflügelkeulungen (u.a. auf der Saalfelder Höhe) erfolgten aufgrund der wahrheitswidrigen Angabe des Friedrich-Löffler-Institutes, daß (im Fall Saalfelder Höhe bei einer Gans aus Wickersdorf) ein hochpathogenes, d.h. ansteckendes Virus, als H5N1 bezeichnet, nachgewiesen worden sei.

Bekannt ist mir aufgrund langjähriger Recherchen folgendes:

Ein derartiger Nachweis (daß H5N1 ein gefährliches, übertragbares Virus sei) ist bisher noch nirgends erbracht worden, die erfolglosen Nachfragen bei den Behörden sind dokumentiert und mehrfach publiziert worden,

detailliertere Angaben dazu in der unter dem Aktenzeichen TH1609-007744-07/5 der Staatsanwaltschaft Gera zugeleiteten, von der PI-Rudolstadt bearbeiten Anzeige sowie dem später dazu noch nachgereichten Material zur Ergänzung.

 

Wichtige Hinweise für die Ermittlungsorgane:

Ich befasse mich seit 15 Jahren mit Themen wie Gesundheit, Infektionstheorie, Impfungen, diese Themen sind mir bestens vertraut:

Es gibt (auch bei anderen Krankheiten) keine empirisch-wissenschaftlichen Nachweise für als krankheisauslösend (!) behaupteten Erreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.

Das Vorkommen bestimmter Bakterien oder sogenannter Virensequenzen ist nicht zwingend an die damit in Zusammenhang gebrachten Krankheiten gebunden, das ist auch der Schulmedizin bekannt.

Sie (Bakterien und Viren) sind bedingt zu diagnostischen Zwecken nutzbar, aber nicht ursächlich für das Krankheitsgeschehen.

Die sowohl in der allgemeinen Schulbildung als auch in der Medienarbeit, ebenso aber auch in der ärztlichen Ausbildung behaupteten wissenschaftlichen Grundlagen der Infektionstheorie von Robert Koch und Louis Pasteur haben sich als (anfänglich) Irrtümer und (später bewußter) Wissenschaftsbetrug herausgestellt.

Das ist ausreichend dokumentiert, ebenso, daß dies aus wirtschaftlichen Gründen seit über 100 Jahren von maßgeblichen wirtschaftlichen und politischen Kreisen ignoriert wird.

Anderslautende Erkenntnisse werden immer wieder unterdrückt, wirtschaftliche Interessen gehen vor, dies ist aber rechtsstaatlich nicht gedeckt.

Die aktuelle Behauptung des Nachweises für H5N1 leitet sich einzig und allein aus der angewandten PCR-Methode ab, mit der aber rein technisch nur dann ein sogenannter indirekter Nachweis möglich wäre, wenn es einen vorher erfolgten direkten Nachweis gäbe.

Die bestätigte mir der Erfinder dieser Methode, Dr. Kary Mullis, der für diese Erfindung 1993 den Nobelpreis für Chemie bekam. (Anl. 2e, f und g)

Kann durch das Friedrich-Löffler-Institut kein vorher erfolgter Virennachweis vorgewiesen werden, wird hier wissenschaftlicher Betrug begangen, denn die PCR-Methode kann auch manipulativ angewandt werden, die technischen Möglichkeiten dafür sind in jedem entsprechendem Labor vorhanden. Mit diesem Test kann die als Nachweis behauptete und überhaupt jede erwünschte Virensequenz , die in diesem Fall nicht von einem Virus stammt, sondern aus dem verwendeten Material selbst, im Prinzip also überall nachgewiesen werden, dies ist die Auskunft eines ehrlich gebliebenen, gewissenhaften Virologen.

Der behauptete indirekte Nachweis bedarf demnach zwingend eines vorherigen direkten Nachweises um geeicht werden zu können, die Anwendung dieser Methode ohne vorherigen Nachweis bezeichnete Dr. Kary Mullis (gegenüber dem Virologen Dr. Stefan Lanka) als kriminelle Praxis.

Ohne direkten Virennachweis nach Goldstandart (Anlage 2 d) übt das FLI demnach eine kriminelle Praxis aus und erschleicht sich auf diese Weise finanzielle Fördermittel, das ist ggf. Subventionsbetrug oder ein diesem entsprechendes Delikt, begünstigt durch den praktizierten Lobbyismus und den Umstand, daß durch von Interessenskonflikten Belastete Entscheidungen getroffen oder beeinflußt werden.

Diese Praxis ist aus der Medzingeschichte bereits bekannt, im Verdacht steht zumindest Herr Mettenleiter als Leiter dieser Einrichtung.

Ich fordere die Ermittlungsorgane dazu auf, die ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteilsnahme durch Erschleichung von staatlichen Zuwendungen und Fördermitteln für das FLI durch fortdauernde wahrheitswidrige Behauptung gefährlicher Krankheitserreger aufzuklären, welche unter unter bewußter Ignoranz der tatsächlichen und seit langem offenkundigen Fakten geschieht, daß die unnatürliche Massentierhaltung ursächlich für die immer wiederkehrenden, als Seuchen bezeichneten Krankheiten und Tierverluste ist.

In diesem Zusammenhang ist es eine geradezu lebensverachtende Praxis - vgl. die jüngsten Ereignisse mit Geflügel-Massentötungen in Bayern - ganze Bestände nur aufgrund dieser, im übrigen lediglich bei Einzeltieren erfolgten Nachweise zu keulen.

Es sind mir und anderen daran Interessierten keine Untersuchungen bekannt geworden um die Schädigungen der Tiere durch Medikamente und Impfstoffe, die nachweislich schwere Gifte* sind, zu bestätigen oder auszuschließen, die gekeulten Bestände werden regelmäßig umgehend vernichtet mit der - entsprechend des fehlenden Übertragbarkeitsnachweises- unwahren Behauptung einer Infektiosität.

Mit anderen Worten, es wird überhaupt nur nach dem Virus gesucht, es geht also lediglich um einen plausiblen Tötungsgrund für die durch entsprechende Fehlinformationen vorbereitete Öffentlichkeit.

Der Verdacht auf Marktunterstützung besteht außerdem - auch aufgrund entsprechender Hinweise von Tierschutzorganisationen. Das ist auch noch Verschwendung von Steuergeldern.

Desweiteren werden viele als Medikamenten- und Impfschäden (Erkrankungen infolge von Impfungen) bekannte Symptome als angebliche Seuchen behauptet.

Das kann anhand von z.T. veröffentlichen Recherchen belegt werden, z.B. die Umstände des Abwendens von der MKS-Impfung. (Anlage 4)

Es sei in diesem Zusammenhang aber auch an die aktuell wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende Blauzungenkrankheit erinnert, die aller Wahrscheinlichkeit nach eine fortschreitende Impfstoffvergiftung ist, da sich diese Hilfsstoffe in Körper ansammeln, bei Tierimpfstoffen wird vermutlich noch häufiger Quecksilber verwendet als in der Humanmedizin, wo es mittlerweile wegen der Schäden in Verruf geraten ist.

* Impfstoffe bestehen zu 99,99% aus sogenannten Hilfsstoffen ohne die keine als Immunreaktion behauptete Reaktion des Körpers erfolgt.

Die ebenfalls mit einem Anteil von 0.01 enthaltenen, als Krankheitserreger behaupteten Bestandteile für sich allein lösen keinerlei nachweisbare Reaktion aus, vor allem nicht bei Gesunden, das ist experimentell nachgewiesen und auch der Schulmedizin bekannt.

Die Hilfsstoffe, Gifte also, führen zu einer Abwehrreaktion des Körpers gegen diese Gifte, die dann als Antikörper behauptet werden aber keinerlei Aussagekraft über eine eventuele Immunität gegenüber den entsprechenden Krankheiten haben, das ist amtlich bestätigtes Wissen.

Speziell handelt es sich z.B. um Aluminiumhydroxid, Thiomersal (Quecksilber) das sind starke Nervengifte (und finden sich in der Humanmedizin z.B. bei der Diagnose von Alzheimer und Multipler Sklerose wieder- ohne jedoch den Rückschluß auf die Impfstoffzusätze zu thematisieren, möglicherweise weil dies dem Impfgeschäft schaden würde) desweiteren Formaldehyd, was wegen seiner Giftigkeit sogar schon in Möbelplatten verboten wurde, als Impfstoffzusatz jedoch direkt in den Körper eingespritzt wird.

Aufgrund der sauberen Aufarbeitung der seit Generationen von der Pharmazeutischen Industrie verbreiteten Unwahrheiten, die durch verlogene Öffentlichkeitsarbeit, Statistikbetrug und Fälschung wissenschaftlicher Ergebnisse gedeckt wurden und werden deren Entlarvung lediglich immer wieder unterdrückt wird, erhalten Sie als

Anlage 5 ein Exemplar des Buches von Veronika Widmer Impfen, eine Entscheidung, die Eltern treffen.

Es ist zu ergänzen, daß die wissenschaftlichen Grundlagen für die dort besprochenen Impfungen ebenso erlangt wurden wie die für die behaupteten Tierseuchen, es wird dort zwar nur am Rande darauf eingegangen, da der Hauptschwerpunkt dieses Buches auf dem Sinn oder Unsinn der sogenannten Schutzimpfungen für Menschen liegt, aber das Prinzip ist das Gleiche.

 

Die Anlagen im Einzelnen:

Anlage 1:

a) öffentliche Fristsetzung zur Überprüfung der Rechtfertigungsgrundlage (ansteckender Virus) beim Friedrich-Löffler-Institut

b) die entsprechende Veröffentlichung in der Ostthüringer Zeitung

c) Antwort der Amtstierärzte an die Bürgerinitiative, deren Veröffentlichung ist auf der Rückseite von 1 b)

Die 3 hier vorgeschobenen Begründungen möchte ich noch kommentieren:

>Eine Infektion aus der Wildvogelpopulation ist reine Spekulation, ein sogenanntes Infektionsrisiko war und ist nicht gegeben, Tiere erkranken und sterben wie Menschen an ungesunden Lebensbedingungen einschließlich Vergiftungen über die Nahrung -schon die immer häufiger eingesetzten Agrarchemikalien sowie die zunehmende Überdüngung lassen Pflanzen, Tiere und letztlich auch den Menschen Schaden nehmen, das ist bereits ausrechend dokumentiert, in der Tierhaltung kommen noch Belastungen über denaturiertes und mit Medikamenten versetztes Futter dazu, zusätzlich noch die Giftstoffe aus den Impfungen, dazu der Straß der Massenhaltung, das wird regelmäßig bei der Todersursachensuche unterschlagen, obwohl es hinreichend belegt ist.

>Wann die letzten Geflügelpestausbrüche in Deutschland waren ist irrelevant.

>von einer Gefahr der Weiterverbreitung kann überhaupt keine Rede sein, die 9 anderen Tiere, die im gleichen Stall mit der Gans lebten, sind auch 3 Tage später, als sie von den Veterinären untersucht wurden, völlig gesund gewesen, nicht einmal diese hätten getötet werden müssen, entsprechen dem Tierseuchengesetz hätte man sie lediglich eine Zeitlang beobachten brauchen, um Sicherheit zu haben, daß sie gesund waren, eine entsprechend sichere Unterbringung hätte (in Anbetracht der verbreiteten Panikmache vor einem ansteckenden Virus) völlig ausgereicht. Die Tötung von kilometerweit entfernt lebenden Volierentieren (Ziervögel!) war in gar keinem Fall angezeigt, nicht einmal, wenn das mit dem Virus stimmen würde

In dem Fall, daß die Virus-Theorie stimmen würde, wäre durch die stattgefundene Aktion eine eventuelle Seuche erst richtig verbreitet worden, insbesiondere, da direkt vom Seuchenherd aus das Betriebsfahrzeug der Lebensgemeinschaft Wickersdorf, also genau der Einrichtung, wo die Gans gestorben ist, zum internationalen Folk- und Tanzfest in Rudolstadt (etwa 15 km fahren konnte, ohne daß es auch nur eine Seuchenmatte gegeben hätte.

> Der Betrugsvorwurf hat entgegen der amtstierärztlichen Behauptung durchaus seine Grundlagen, die Veterinäre decken durch ihre gegenteilige Behauptung die angesprochenen Straftaten und machen sich somit mitschuldig.

Da sie in einer öffentlichen Antwort die Falschbehauptung von Seiten des FLI verbreiten, machten Sie sich der Irreführung der Öffentlichkeit schuldig, die entsprechende öffentliche Erklärung ist auf der Rückseite der Anlage 1 b)

d) daraufhin wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt,

e) dies wurde auch veröffentlicht.

f) Dr. Lanka, der von den Falschbehauptungen in Kenntnis gesetzt wurde, reichte ebenfalls Dienstaufsichtsbeschwerde ein, er erklärt noch einmal genau die Zusammenhänge bezüglich der Rechtfertigungsgrundlage für derartige Übergriffe und daß diese nicht gegeben waren und sind.

Anlage 2:

a) und b) Bestätigung des Empfangs der Unterlagen, aus denen klar hervorgeht, daß es wichtige Gründe dafür gibt, den behaupteten Virennachweis durch das Friedrich-Löffler-Institut zu hinterfragen, die Aufforderung, dies zu tun ist unter c)

d) die wissenschaftlichen Regeln für einen Virennachweis

e) Nobelpreisträgerseite auf der Dr. Kary Mullis als Erfinder der PCR-Methode vorgestellt wird

f) Antwort-e-mail von Dr. Kary Mullis, der bestätigt, daß die PCR-Methode nicht benutzt werden kann, um einen Virus nachzuweisen, er geht davon aus, daß dieser Nachweis vorhanden sein muss, nur an diesem kann sein Test für einen indirekten Nachweis geeicht werden

(Desweiteren enthält dieser Brief auf Seite 2 die Aussage dieses in Virenfragen kompetenten Wissenschaftlers, daß es das behauptete HIV-Virus nicht gibt, ein weiterer Wissenschaftsbetrug, der zwar nicht Gegenstand dieser Anzeige ist, aber die Staatsanwaltschaft müßte aufgrund dieser Aussage wegen der vielfachen Todesfälle aufgrund der nach solcher Diagnose verabreichten Medikamente (AZT u.andere Zellgifte) schon von Amts wegen tätig werden, handelt es sich im Inland schon um ein tragisches Geschehen - in Afrika wird unter diesem Vorwand, unterstützt von unwissenden Wohltätigkeitsorganisationen, ein einträglicher Massenmord betrieben.)

g) Erläuterungen zu diesem Brief für die Amtstierärzte, es ist ein zeitnaher Bericht über die angebliche Spanische Grippe dabei, da diese das vermutlich größte Impfdesaster der modernen Medizingeschichte war und die Ansteckungshypothese klar widerlegt

Anlage 3:

2 Schreiben von Dr. Lanka, Virologe und Molekularbiologe, an das Friedrich-Löffler-Institut, aus diesen Schreiben ist ersichtlich, daß selbst ein fachkompetenter Wissenschaftler, der die gesetzlich geforderten Rechtfertigungsgrundlagen in Form eines Virennachweises anfordert, mit nichtssagenden Aussagen abgespeist wird, anstelle die geforderte Publikation zu benennen, was klar belegt, daß man beim FLI nicht in der Lage ist, einen solchen Nachweis für H5N1 zu erbringen

Dr. Lanka ist als Virologe in der Lage, einen Virus zu isolieren, zu fotografieren und damit dessen Vorhandensein zu dokumentieren und kann entsprechende Belege dafür vorweisen, diese werden in dem ersten Schreiben auch benannt.

Anlage 4:

Auszug aus dem Buch Impfschutz - Irrtum oder Lüge von Simone Delarue, Hirthammer-Verlag, Darstellung des MKS-Skandals, es wird belegt, daß der Nutzen der Impfungen bei Tieren lediglich ein materieller ist und zwar in dem Sinne, daß an dem Verkauf der Impfstoffe verdient wird. der gesundheitliche Wert ist negativ, was auch aus diesem Artikel hervorgeht! Eine diesbezügliche Ergänzung durch ein Infoblatt des Vereins für Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte

Anlage 5:

Buch von Veronika Widmer Impfen, eine Entscheidung, die Eltern treffen u.a. die Geschichte der Impf- und damit auch der Infektionstheorie anhand gesicherter Daten

Anlage 6:

Abo-Heft des klein-klein-verlages mit ausführlicher Schilderung der Vorgänge auf der Saalfelder Höhe

Anlage 7:

Lehr-DVD Impfen verständliche Darlegung - u.a. der Hintergründe

 

Ich bitte um zeitnahe Mitteilung eines Aktenzeichens bei Bearbeitung einer separaten Stafanzeige gegen das Friedrich-Löffler-Institut.

Im Interesse einer Zukunft für die Menschheit wünsche ich viel Erfolg bei den Ermittlungen!

Mit freundlichen Grüßen!

 

Eva-Maria Oeser

 

die Eingangsbestätigung: